Sehr geehrter Kunde,
Mit dem Abschluss eines Vertrages für die Buchung eines Wohnmobils werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen CAMPER CLUB – Wohnmobilvermietung, genannt „Vermieter“, und Ihnen abgeschlossenen Vertrages.
BITTE LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WOHNMOBILMIETUNG SORGFÄLTIG DURCH!
1.1 Der Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermietung des Wohnmobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Pauschalreiseleistungen.
1.2 Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, der ausschließlich dem griechischen Recht unterliegt, nämlich primär den Bestimmungen dieses Vertrages – und subsidiär den gesetzlichen Vorschriften zu Mietverhältnissen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen, insbesondere 65a-1, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch mittelbar Anwendung. Der Mieter organisiert seine Reise selbst und ist persönlich für die Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich.
1.4 Das vollständig ausgefüllte und vom Mieter sowie der Abholstation unterzeichnete Abhol- und Rückgabedokument ist ebenfalls ein integraler Bestandteil des Mietvertrages.
Der Mieter und die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Es wird ein Führerschein der Klasse 3 oder gleichwertig für alle Modelle benötigt. Klasse B oder gleichwertig für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und Klasse C1 für Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerscheinen der Klassen B und C müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz des Führerscheins sein.
3.1 Die Mietgebühren basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisen, es sei denn, es wurde ein Sonderpreis vereinbart und die Mietpreisvereinbarung beruht nicht auf einem offensichtlichen Fehler.
3.2 Die Mietgebühren beinhalten: Vollkaskoversicherung mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 1.500 € pro Schadensfall. Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenztem Deckungsschutz für Schäden oder Verlust an Eigentum, Feuer, Terroranschläge, Tod oder Verletzungen, unbegrenzte Kilometer, Wartung und Reparaturen für normalen Verschleiß, Gas und biologisch abbaubare Toilettenchemikalien.
3.3 Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und sollte in gleichem Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Pauschale von 15 € brutto zuzüglich des aktuellen Preises pro Liter für das Auffüllen des Tanks berechnet.
3.4 Tagesgebühren werden für einen Zeitraum von 24 Stunden ab 9:00 Uhr am ersten Miettag berechnet. Die Mietkosten decken die Zeit vom Erhalt des Fahrzeugs bis zur Rückgabe am Abholpunkt ab.
3.5 Falls das Fahrzeug vor dem Ende des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben wird, ist der gesamte Mietbetrag gemäß Vertrag zu zahlen, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden kann.
4.1 Reservierungen für Wohnmobile sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und gelten ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugmodelle.
4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung muss die Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags (Banküberweisung) innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Reservierung wird dann für beide Parteien verbindlich.
4.3 Stornierungskosten: Bis 50 Tage vor Reisebeginn 10% der Mietgebühr; vom 49. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% der Mietgebühr; ab dem 14. Tag 80% der Mietgebühr; am Tag der Miete oder wenn das Fahrzeug nicht abgeholt wird: 95% der Mietgebühr.
4.4 Die bestätigte Reservierung kann bis zu 30 Tage vor Mietbeginn umgebucht werden, sofern andere Daten verfügbar sind. Eine Umbuchungsgebühr von 50 € wird erhoben.
5.1 Die Sicherheitsleistung von 1.500 € muss entweder zusammen mit dem Restbetrag der Mietgebühr 21 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters überwiesen oder bei der Fahrzeugabholung hinterlegt werden.
5.2 Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand und nach abschließender Abrechnung durch die Mietstation des CAMPER CLUB erstattet.
6.1 Sollte das Fahrzeug verloren gehen oder beschädigt werden oder der Vertrag verletzt werden, haftet der Mieter gemäß den allgemeinen Haftungsbestimmungen.
6.2 Die Parteien vereinbaren, im Rahmen einer Motorfahrzeugversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € (Haftpflichtversicherung) auf eine Haftung zu verzichten.
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem im Vertrag vereinbarten Zustand zurückzugeben.
7.2 Der Mieter muss bei Entdeckung von Mängeln nach Beginn des Mietzeitraums dies sofort der Abholstation melden.
8.1 Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder anderer Schäden muss der Mieter dies sofort der Polizei melden.
Schadenersatzansprüche für Mängel, die bereits vor Abschluss des Vertrages bestanden und für die der Vermieter nicht verantwortlich ist, werden nicht anerkannt.
10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden.
11.1 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für Motorsportevents oder Fahrzeugtests verwenden.
Das Rauchen im Fahrzeug ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
13.1 Der Mieter ist verpflichtet, eine gründliche Einführung in das Fahrzeug durch unsere Experten an der Abholstation vor Beginn der Reise wahrzunehmen.
Kann das reservierte Fahrzeug nicht geliefert werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Fahrzeug ähnlicher Größe und Ausstattung oder ein größeres Fahrzeug bereitzustellen.
Für Reisen außerhalb Griechenlands muss der Vermieter vorher zustimmen und spezielle Versicherungen abgeschlossen werden.
16.1 Ansprüche aufgrund der Nichterfüllung des Mietvertrages müssen innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden.
17.1 Der Mieter stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten durch CAMPER CLUB zu.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand am Sitz des Vermieters.
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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